Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen Gespräch zur Vorsorgeplanung. Vertiefte Informationen finden Sie auch in der Vorsorgemappe SRK im Download-Bereich rechts, ebenso unsere Tarife.
Sollten Sie infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls urteilsunfähig werden und nicht mehr selber für sich sorgen können, sind Sie auf eine Vertretung durch andere Personen angewiesen. In einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihren Willen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Institution mit einer Regelung Ihrer Angelegenheiten beauftragen. Der Vorsorgeauftrag ist seit 2013 im Kapitel Erwachsenenschutz des Schweizerischen Zivilgesetzbuches verankert.
Heute daran denken, was morgen sein kann, ist im Gespräch einfacher. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über das nötige Fachwissen und können Sie beraten, was Sie beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrages beachten sollten.
Der Vorsorgeauftrag umfasst die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Darin legen Sie fest, welche Person Ihres Vertrauens im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten wird.
Vorsorge