In der Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind. Umfassende Informationen finden Sie rechts im Download-Bereich, ebenso die Tarife.

Jede urteilsfähige Person kann für sich eine Patientenverfügung erstellen. Dort wird schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung macht Ihren Willen ersichtlich und ist rechtlich verbindlich. Sie dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Mit den vertretungsberechtigten Personen bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.
Das Erstellen der Patientenverfügung beinhaltet die Auseinandersetzung mit existenziellen und ethischen Fragen. Heute daran denken, was morgen sein kann, ist im Gespräch einfacher. Damit eine Patientenverfügung umsetzbar ist, muss sie verständlich und ohne Widersprüche sein. Unsere kompetenten und eigens dafür ausgebildeten Beraterinnen und Berater verfügen über das nötige medizinische und pflegerische Wissen und unterstützen Sie beim Erstellen und Formulieren Ihrer individuellen Patientenverfügung.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung beim SRK zu hinterlegen. Die Hinterlegungsstelle SRK bietet Ihnen den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Notfall sofort verfügbar ist und an das zuständige medizinische Personal übermittelt wird. An 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr.
Vor der Hinterlegung überprüft eine Fachperson Ihre Patientenverfügung SRK auf Vollständigkeit und Verständlichkeit und kontaktiert Sie, wenn Anpassungen empfohlen werden.
Ist Ihre Patientenverfügung beim SRK hinterlegt, erhalten Sie einen persönlichen Ausweis. Darauf ist die Telefonnummer der Hinterlegungsstelle SRK angegeben, unter welcher Ihre Patientenverfügung angefordert werden kann. Sie wird ausschliesslich an medizinische Fachpersonen weitergeleitet.
Periodisch erhalten Sie eine Aufforderung, Ihre Patientenverfügung SRK zu aktualisieren. Sie können diese auch sonst jederzeit ändern oder widerrufen.
Patientenverfügung