In der Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind. Umfassende Informationen finden Sie rechts im Download-Bereich, ebenso die Tarife.
Jede urteilsfähige Person kann für sich eine Patientenverfügung erstellen. Dort wird schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung macht Ihren Willen ersichtlich und ist rechtlich verbindlich. Sie dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Mit den vertretungsberechtigten Personen bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.
Das Erstellen der Patientenverfügung beinhaltet die Auseinandersetzung mit existenziellen und ethischen Fragen. Heute daran denken, was morgen sein kann, ist im Gespräch einfacher. Damit eine Patientenverfügung umsetzbar ist, muss sie verständlich und ohne Widersprüche sein. Unsere kompetenten und eigens dafür ausgebildeten Beraterinnen und Berater verfügen über das nötige medizinische und pflegerische Wissen und unterstützen Sie beim Erstellen und Formulieren Ihrer individuellen Patientenverfügung.
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung SRK jederzeit ändern oder widerrufen.
«rec.»-Reporter Gian-Marco Maissen hat vor zwei Jahren seine Mutter aufgrund einer Krebserkrankung verloren. Ein Jahr zuvor kommt ein Kollege von ihm in einer Lawine ums Leben. Diese Erfahrungen haben ihn zum Nachdenken gebracht.
Im Todesfall werden viele Entscheidungen von den Hinterbliebenen gefällt. Gian-Marco hat selbst erlebt, wie schwierig und emotional es sein kann, solche Entscheide zu fällen. Gerne möchte er dies seinen Hinterbliebenen ersparen und hat sich daher entschlossen, gewisse Dinge für sein Ableben schon heute zu regeln.
Seine Schritte hält er in nachstehender SRF «rec.» Reportage fest. Unter anderem auch seinen Beratungstermin beim SRK Graubünden, an welchem er gemeinsam mit unserer Beraterin Franziska Waldenmaier seine Patientenverfügung erstellt.
Patientenverfügung
