Selbstständig und unabhängig bleiben bedeutet gerade für ältere, behinderte oder kranke Menschen Lebensqualität. Ist die Mobilität eingeschränkt, kann bereits der Weg zum Arzt beschwerlich sein. Der Rotkreuz-Fahrdienst für medizinische Fahrten entlastet Menschen in dieser Situation.

Rotkreuz-Freiwillige fahren in ihrem eigenen Auto mobilitätsbehinderte, ältere, behinderte oder kranke Menschen für medizinische Fahrten zum Arzt, ins Spital oder zur Therapie und wieder nach Hause. Als Freiwilligen-Organisation können wir keine Transportgarantie übernehmen.
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Personen, die öffentliche Verkehrsmittel für Arztbesuche, Spitalbehandlungen oder Therapien nicht benutzen können und keine andere Mitfahrgelegenheit haben. Der Transfer vom Rollstuhl ins Auto muss für den Fahrgast selbstständig möglich sein.
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Der Rotkreuz-Fahrdienst deckt ausschliesslich Fahrten für planbare medizinische und therapeutische Zwecke ab.
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Notfall-Fahrten können nicht übernommen werden.
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Bitte fragen Sie die Fahrten telefonisch bei der Vermittlungsstelle unter 081 258 45 72 an.
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Sie erreichen die Vermittlungsstelle jeweils vormittags von 08:30 bis 11:30 Uhr.
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Bitte beachten Sie, dass Sie die Fahrt mindestens zwei volle Arbeitstage im Voraus anmelden.
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Direkte Vereinbarungen zwischen Fahrgast und der/dem Freiwilligen dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht getroffen werden.
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Name, Adresse und Geburtsdatum
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Datum, Fahrziel und Ankunftszeit
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Spezielles wie Rollstuhl, Rollator etc.
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Begleitperson
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Abholort und -zeit / Rückfahrzeit
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Hinweis bei Fahrten mit Kindern: Falls diese noch einen bfu-geprüften Kindersitz benötigen, geben ihn die Eltern resp. die Betreuungsperson für die Fahrt mit.
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Der freiwillige Rotkreuz-Fahrer, die freiwillige Rotkreuz-Fahrerin holt Sie zum vereinbarten Termin ab, hilft Ihnen auf Wunsch beim Ein- und Aussteigen, fährt Sie sicher zum Arzt, ins Spital oder in die Therapie und wieder nach Hause.
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Falls die angemeldete Fahrt nicht stattfinden kann, bitten wir Sie um frühzeitige Abmeldung. Nicht abgemeldete Fahrten müssen wir verrechnen.
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Sie zahlen eine Kilometerentschädigung und Mehrwertsteuer sowie anfallende Spesen (beispielsweise Parkgebühren), welche wir monatlich in Rechnung stellen. Die Tarife finden Sie im Tarifblatt.
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Die Sozialversicherungsanstalt vergütet Bezüger/-innen von Ergänzungsleistungen den vollen Fahrpreis.
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Sie können die Fahrkosten der Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Je nach Krankenkasse und Versicherungsdeckung variiert die Kostenbeteiligung.
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Die Fahrzeit und die Wartezeit schenkt Ihnen die freiwillige Fahrerin bzw. der freiwillige Fahrer.
Rufen Sie uns unter 081 258 45 84 an und hören Sie die Bandansage ab: Dort wird Ihnen die Nummer unserer Notrufzentrale Curena mitgeteilt für die Fahrtenabmeldung. Alle Fahrten, die nicht abgemeldet werden, müssen wir verrechnen.
Fahrtenanmeldung 08:30 - 11:30 Uhr
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:30 / Freitag bis 16:00 Uhr
Steinbockstrasse 2
7000 Chur
Schweiz
Fahrtenabsagen können wir nur bis 16:00 entgegennehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unterlagen Download
Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen ab und zu auch einen Fahrdienst für nicht-medizinische Fahrten. Sie können sich bei der Stiftung Mobilità nach vergünstigten Freizeitfahrten erkundigen: Stiftung Mobilita >>