Coronavirus-Pandemie: Fragen zur Patientenverfügung

Wegen der Coronavirus-Pandemie machen sich zurzeit mehr Menschen Gedanken über eine Patientenverfügung.

In der Patientenverfügung hält eine urteilsfähige Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Bei einer Erkrankung am Coronavirus ist eine Urteilsunfähigkeit eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, seinen Willen in Bezug auf der heutigen Situation seinen Angehörigen mitzuteilen.

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein Prozess der Willensbildung. Dabei helfen Gespräche mit Angehörigen und Fachpersonen. Die Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit sollte allgemein gefällt werden und nicht spezifisch für eine schwer verlaufende Coronavirus-Erkrankung.

Liegt bereits eine Patientenverfügung vor, und Sie kommen zum Schluss, dass Ihre grundsätzliche Haltung gegenüber lebensverlängernden Massnahmen im Falle einer Erkrankung durch Covid-19 abweicht, können Sie Ihren Willen als zusätzlichen Hinweis auf der Patientenverfügung oder auf einem zusätzlichen Blatt festhalten z.B. durch explizite Ablehnung der künstlichen Beatmung zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung. Dieser zusätzliche Hinweis muss datiert sowie unterschrieben sein und kann Zuhause aufbewahrt werden. Wichtig ist, dass das persönliche Umfeld informiert ist.

Mehr Informationen zum Coronavirus, zu den Behandlungsmöglichkeiten und zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie unter:

Informationsblatt Coronavirus