Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinische Behandlung sich jemand im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen darüber, was man als lebenswert erachtet, und der eigenen Sterblichkeit wirft viele Fragen auf. Als freiwilliger Berater oder freiwillige Beraterin begleiten Sie Menschen auf diesem Weg

Im persönlichen Gespräch unterstützen Sie Menschen bei der Erstellung der Patientenverfügung SRK. Sie beantworten Fragen zu rechtlichen, pflegerischen oder medizinischen Aspekten. Auf Wunsch beraten Sie die Klientinnen und Klienten auch in der Vorsorgeplanung.
Für die Beratungs-Tätigkeit werden Sie in einem mehrtägigen Kurs geschult. Das Freiwilligen-Team trifft sich regelmässig zum Austausch und Coaching.
Sie sind offen für Gespräche über Lebenseinstellungen, Krankheit, Behinderung und Sterben. Sie sind sozialkompetent und haben Freude daran Menschen zu beraten. Die Patientenverfügung SRK wird in Word erfasst. Sie formulieren gerne und sicher in Deutsch.
Sie bringen mit Vorteil bereits rechtliche, pflegerische und beraterische Kenntnisse mit.
Mit der Freiwilligentätigkeit bei uns werden Sie Teil der weltweiten Rotkreuz-Bewegung. Sie haben in jedem Fall eine Ansprechperson für Ihre Fragen und Anliegen. Wir organisieren jährlich einen Anlass für unsere Rotkreuz-Freiwilligen und ermöglichen einen Erfahrungsaustausch. Sie haben auch Gelegenheit, an Weiterbildungen oder an unseren Gesundheitskursen teilzunehmen. In Bezug auf Versicherung und Spesen richten wir uns nach den Standards von Benevol Schweiz.
Patientenverfügung