Den Willen verfassen

Berater:in Patientenverfügung SRK und Vorsorgeauftrag

Sie beraten Klientinnen und Klienten beim Erstellen einer Patientenverfügung mit Wertehaltung und verfassen diese beiden Dokumente. Weiter beraten Sie die Klientinnen und Klienten auf Wunsch bei der Vorsorgeplanung.

Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinische Behandlung sich jemand im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen darüber, was man als lebenswert erachtet, und der eigenen Sterblichkeit wirft viele Fragen auf. Als freiwilliger Berater oder freiwillige Beraterin begleiten Sie Menschen auf diesem Weg

Das sind Ihre Aufgaben
Das bringen Sie mit
Das bietet das Schweizerische Rote Kreuz Graubünden