Schulden haben viele Ursachen. Für eine Überschuldung braucht es oft wenig. Der Verlust der Arbeitsstelle, Krankheit, Scheidung, Pensionierung oder Abschluss eines Leasing- oder Kreditvertrages können zu finanziellen Engpässen führen. Wenn dann unverhofft noch eine Zahnbehandlung, ein Umzug oder eine Autoreparatur anstehen, kommt die Schuldenspirale in Bewegung. Es ist wichtig, dass sich verschuldete Personen rasch um Ihre Schulden kümmern. Je länger sich die Schuldenspirale dreht, umso weiter ist der Weg zurück zu einem schuldenfreien Leben.

Das Ziel der Beratung ist, dass Sie möglichst rasch wieder Ihre finanzielle Unabhängigkeit und Selbständigkeit erlangen.
Schulden belasten nicht nur Sie als betroffene Person, sondern immer auch Partner, Kinder und Angehörige. Kommt der Sanierungsprozess ins Rollen, führt das oft auch zu einer Entspannung der privaten Situation. Davon profitieren alle.
In der Schuldenberatung nehmen wir gemeinsam mit Ihnen eine Situationsanalyse vor. Dabei ziehen wir Ihre finanzielle, berufliche und familiäre Situation mit ein und suchen aufgrund dieser Ausgangslage Lösungswege aus Ihrer Schuldenfalle.
In manchen Fällen reicht eine umfassende Finanz- und Budgetplanung, um Schulden in den Griff zu bekommen.
Wenn nötig und bei erfolgsversprechenden Aussichten leiten wir eine Schuldensanierung ein:
- Die Beratungsstelle vermittelt neutral zwischen den verschuldeten Personen und den Gläubigern.
- Die Beratungsstelle arbeitet transparent: Sie legt Namen, Anschrift und Inhalt der Forderungen sämtlicher Gläubiger dar.
- Alle Gläubiger werden gleichgestellt, ausser bei gesetzlichen Einschränkungen.
- Die Beratungsstelle leistet keine Überbrückungskredite.
Die Beratungsstelle für Schuldenfragen Graubünden (BSG) ist Mitglied des Schweizerischen Dachverbandes Schuldenberatung.
Die Schuldenberatungsstelle steht allen verschuldeten Privatpersonen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden offen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
Für die Beratungsgespräche wird ein einmaliger Beitrag von CHF 50.00 erhoben. Im Falle einer Schuldensanierung wird zusätzlich ein Honorar verrechnet.
Beratungsstelle für Schuldenfragen
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