Inhalt der Website: Das Rote Kreuz Graubünden bietet Hilfe für notleidende und bedürftige Menschen in Graubünden. Die Vision des Roten Kreuzes Graubünden: Wir sind mutiger und unabhängiger humanitären Gedankengutes und verbinden Menschen mit Menschen. Als vorausschauende und innovative Dienstleistungsorganisation setzen wir im Sozialbereich und in der Gesundheitsförderung für Menschen in unserer Region ein. - Unser Handeln ist unsere Stärke.
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Haben Sie eine Vorstellung davon, wie Sie behandelt, betreut oder begleitet werden möchten? Vielleicht beängstigt Sie der Gedanke, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst über Ihr Leben entscheiden zu können?
Die Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung ist eine grosse Hilfe, sich über das eigene Leben, die Endlichkeit und die eigenen Wertvorstellungen Gedanken zu machen. Zusammen mit unseren geschulten Beraterinnen und Beratern setzen Sie sich mit grundsätzlichen Fragen auseinander wie beispielsweise «Was ist mir im Leben wichtig, unabhängig davon, ob ich gesund oder krank bin?» Die tiefgreifende Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und dem Sinn des Lebens ist der wichtigste, aber auch anspruchsvollste Teil der Patientenverfügung. Nur so zeichnet sie ein genaues Bild des Erstellers und hält dessen unverwechselbaren Willen fest.
Die Patientenverfügung ist für Angehörige eine enorme Erleichterung. Oft kennen Angehörige die genauen Vorstellungen und den persönlichen Willen nicht. Sie müssen Entscheidungen treffen und handeln dann oft – ohne es zu wollen – nicht nach dem Willen des Patienten.
Patientenverfügungen sind nicht nur für Angehörige eine Entlastung, sondern auch für betreuende Fachpersonen: Sie erhalten verlässliche Informationen, wie im Sinne der jeweiligen Person entschieden und gehandelt werden kann.
Das Rote Kreuz Graubünden will Menschen helfen, ihren unverwechselbaren Willen und einzigartigen Willen festzuhalten. Solche Entscheidungen müssen gut überlegt sein. Deshalb legen wir grossen Wert auf die persönliche und umfassende Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung.
